Gesamtkonzept Rolf Keller, dipl. Arch. BSA/SIA, gü (01) 918 27 37, 8126 Zumikon Architekten Rudolf und Esther Guyer, dipl. Arch. BSA/SIA (Häuser 3, 13) ; Rolf Keller (Häuser 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 15, 18, 19, 26, 39 und Miteigentum) ; Guh I- Lechner-Philipp, dipl. Arch. BSA/SIA (Häuser 4, 12, 14, 27, 28, 29, 30) ; Manuel Pauli, dipl. Arch. BSA/SIA (Häuser 36, 37, 38) ; Fritz Schwarz (Häuser 16, 17) Quartierbauordnung 1971-1974 Projekt 1974-1975 Erste und zweite Etappe 1975-1978 Dritte Etappe 1979-1980
Erste bis dritte Etappe 32 Häuser 6 Eigentumswohnungen 2 Mietwohnungen 4 Büros und Ateliers Total 40 Haushaltungen mit 73 Erwachsenen und 48 Kindern Kubus nach SIA 38 000 m3 Grundstück 16 000 m2 Geschossfläche 5 610 m2 Ausnützungsziffer 0,35 Kubikmeterpreis Fr. 380— bis Fr. 450.—
Die Zielsetzungen der im Mai 1967 gegründeten Genossenschaft, die sich den Antinamen Seldwyla gab, gingen von der Notwendigkeit aus, den Nachkriegssiedlungsformen Block, Villa oder Reihenhaus ein Gegenbild, eine Alternative, gegen überzustellen. Nach sechsjähriger Landsuche fanden sich gegen 2 Hektaren Land sowie eine Gemeinde, die bereit war, Hand zu bieten für eine spezielle Quartierbauordnung, ohne die eine solche Gruppenüberbauung nicht zulässig war. Im Gegensatz zu Reihen- oder Terrassensiedlungen mit fixierten Haus typen, existierten als Vorgabe nur das Bauland, und ein generelles Modell 1:200. Damit wurden die Inte ressenten gesucht, wobei die Genossenschafter Priorität bei der Parzellenwahl hatten. Die Anzahl und Grösse der Parzellen ergab sich nach den Wünschen der Käufer. Vor Beginn der Projektierung müssten sämtliche Parzellen verkauft und die Finanzierung sichergestellt sein, was 1974-1975 zu einer der grössten Hürden wurde. Zu einer möglichst breiten Partizipation gehörte sodann die Wahl des Architekten, wofür sechs, alles Genos senschafter, zur Auswahl standen. Das Partizipationsmodell beinhaltet sodann, dass der Haus- oder Wohnungseigentümer von der ersten Skizze bis zu den Arbeitsvergebungen entscheiden konnte, wie seine eigene Umwelt werden sollte; ja sogar bei den Eigentumswohnungen, die jede einen eigenen, unverwechsel baren Teil des Hauses Nr. 7 bilden, wurde diese Selbstverwirklichung ermöglicht. Analog der Aufteilung in Privatund Miteigentum war auch die Parti zipation gegliedert ; auf seinem « eigenen Eigentum » gab es die volle Selbstbestimmung, nach dem eigenen Bedürfnis und auf eigene Kosten zu planen und zu gestalten. Dieser Freiraum war dort abgegrenzt, wo die Interessen der Nachbarn oder der Gemeinschaft begannen. Auf dem Miteigentum, dessen Umfang beim Verkauf festgelegt war (Heiz zentrale, Gemeinschaftsraum, Sammel garage, Schwimmbad, Spielwiese, Platz und Wege) bestand entsprechend die Mitbestimmung. Diese Art der Mitsprache bedingte viele Absprachen, die bis in die kleinsten Details etwa in der Umgebung gingen und selbst zu mehrmaligen planlichen und baulichen Änderungen führten. Zur Durchführung des Miteigentums wurden verschiedene Instrumente ein gesetzt ; während die eigene Bau kommission vor Abgabe des Baugesuches nur einmal tagte, waren für die Vollversammlung 20 abend35.23
füllende Sitzungen verbunden mit einem gemeinsamen Essen und für den Bauausschuss nochmals 50 Sitzungen nötig. Wie jede Freiheit Gebundenheit bedingt, war der private Gestaltungs und Spielraum an die Integration ins Ensemble gebunden. Dazu war Paragraph 11 der Quartierbauordnung vorgesehen : « Die Materialien und Farben aller nach Aussen in Erschei nung tretenden Bauteile sind so zu wählen, dass eine einheitliche, gute Gesamtwirkung entsteht. » Das Einhalten dieser Regel muss nicht, wie so oft befürchtet, den Verlust an Vielfalt und Kreativität bedeuten. Eine partizipative Siedlungsform stellt unerwartete Anforderungen an alle Beteiligten, an die Eigentümer selbst, aber nicht weniger an alle an der Planung Beteiligten, die Hand werker und Unternehmer. Bibliographie Werk-Archithese Nr. 21-22/1978 AS Schweizer Architektur Nr. 35/Januar 1979