Architecture Suisse

Glasabschluss für eine « Badewanne» in Dachgeschoss

Typologie
AI3
Ort
1814 La Tour-de-Peilz, VD
Bauherrschaft
P. et M. Eggenberger
Architekturbüro
Yves Callet-Molin
Projekt
1985 — 1985
Ausführung
1986 — 1986

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Der schräg ansteigende Rahmen besteht aus drei Elementen : - einem festen oberen Rahmen mit zwei schwenkbaren Lamellen für den Austritt der erwärmten Luft, - einem Rahmen, der mittels Gegengewichten unter das obere Element geschoben werden kann, - einem vertikalen Abschlussrahmen auf dem Fenstersims. Das Segeltuch lässt sich parallel zum verglasten Rahmen entrollen und bis zur Horizontalen aufspannen, so dass ein Erwachsener darunter aufrecht stehen kann. Die Anordnung des Sonnenschutzschirms in bezug auf den verglasten Rahmen bietet verschiedene Vorteile: Diskretion - keine Probleme mit Schnee, Regen und Schmutz der Treibhauseffekt ist unter Kontrolle: die dünne Warmluftzone zwischen den beiden Schichten stabilisiert sich und wird über die Entlüftungslamellen entlüftet.

Conception / Konzeption La finalité de la construction est un jardin d'hiver, à l'abri des conditions climatiques (intempéries, soleil). Elle assure le chauffage des combles en mi-saison et y participe en hiver. L'aspect se veut modeste. L'ouvrage s'intégre à la toiture en ce sens qu'il devient partie discrète d’un tout. Il ne revendique pas abruptement une identité d'objet architectural. Il se pose enfin comme un élément de réponse à l'interdiction réglementaire des «baignoires en toiture». Der Zweck der Konstruktion besteht darin, einen Wintergarten zu schaffen, der vor den klimatischen Bedingungen schützt (Witterungseinflüsse, Sonne). Sie stellt die Heizung des Dachstocks in den Übergangszeiten sicher und unterstützt das Heizen im Winter. Das Aussehen soll bescheiden sein. Die Konstruktion integriert sich ins Dach in dem Sinn, dass es ein diskreter Bestandteil eines Ganzen wird. Sie beansprucht nicht unwillkürlich die Identität eines architektonischen Objekts. Sie stellt schliesslich auch eine Antwort auf das reglementierte Verbot von «Badewannen in Dachgeschossen» dar.