Die Nummer 1/1988 der zweisprachigen Zeitschrift «Docu-Bulletin»* enthält diesen Monat einen sehr interessanten Artikel über die Probleme bez. der Regiemente, die sich auf die Ästhetik in der Architektur auswirken. Unter dem Titel «Ästhetikvorschriften fördern eher schlechte als gute Architektur» befasst sich Ursula Biederer mit einer anscheinend sehr ausfürlichen Studie des Juristen Rainer Metzger und mit der jüngsten Entwicklung im Kanton Graubünden. Erstaunlich ist zum Beispiel das Gerichtsurteil des Kantons Graubünden, das in dieser Nummer erwähnt wird : Es stellt fest, dass die Vorschriften unter«erhöhte Anforderungen an die Ästhetik» einer bestimmten Gemeinde sogar die Verbote für Glas oder Betonfassaden übertreffen ! Unter all den Fällen bezüglich Ästhetik gibt es indessen Projekte mit Glas und Beton-und obendrein mit Flachdächern-, die sich bestens in ihre Umgebung einfügen; so kann der Kontrast auch das ästhetische Empfinden ansprechen, wenn er sorgfältig eingesetzt wird... Auch wenn die Gelegenheit zu solchen gelungenen Lösungen im Vergleich zur Masse der Banalitäten, die in aller Stille das Land auffressen, immer rarer wird, lohnt es sich, die juristische Grundlage dazu zu schaffen. Das muss angesichtes des alles bestimmenden Durchschnittsgeschmacks, den man uns in andern Regionen glaubhaft machen will, gesagt sein. Es ist bedauerlich, dass gute Lösungen die Rechtspraxis in andern Gegenden nicht beeinflussen. Mit Hilfe beratender Kommissionen, die auf dem Gebiet der Architektur wirklich glaubwürdig sind und über ein Entscheidungsinstrumentarium verfügen, wäre es möglich, die Angst gewisser lokaler Instanzen vordem Neuen zu überwinden; ausserdem sind diese nicht immer auf die neuen Entwicklungen vorbereitet. Damit liesse sich zum Beispiel verhindern, dass von den guten Projekten nach der Stellungnahme von Pseudo-Experten, dipl. «Café du Commerce», nur noch eine Verstümmelung übrig bleibt und die Gesetze in diesem Geist gemacht werden, wie das manchmal in der Region der Fall ist. Auch wenn nicht alle am Schluss aufgeführten Beispiele das Problem so deutlich aufzeigen wie der erste Fall, kann man doch erkennen, dass sich in den «ehernen» Gesetzen, die die gute Architektur einer zweifehlaften Zensur unterwerfen, eine Veränderung abzeichnet-ein neuer Hoffnungsschimmer. Die Redaktion
Raum- und Bauakustik M. Adam. 1985, 68 Seiten, zahlreiche Abbildungen, 1 Schallplatte, Sprachen D/F, Format A4, gebunden, Fr. 42.-. Verlag Schweizer Baudokumentation, Blauen. Bestell-Nr. 2722. In dem vorliegenden Buch sind alle Beiträge der in der Schweizer Baudokumentation in loser Folge seit 1973 erschienenen Artikelserie«Raum- und Bauakustik», inklusive der Schallplatte, zusammengefasst. Sie wurden für die Neuedition fachlich und grafisch überarbeitet und mit einer 22seitigen Einführung um einen wertvollen Beitrag bereichert. Die speziell für diesen Problemkreis hergestellte Schallplatte vermittelt auf direktestem Weg akustische Beispiele.
Energie im Bauwesen B. Wick. 1987, 35 Seiten, Sprachen D/F, Format A4, broschiert, Fr. 16.-. Verlag Schweizer Baudokumentation, Blauen. Bestell-Nr. 3103. Die vorliegende Publikation ist eine Zusammenfassung der in loser Folge in der Schweizer Baudokumentation erschienenen Beiträge überdas Thema «Energie im Bauwesen». Sie stellt den gesicherten Stand des Wissens dar und will nun als eigenständige Publikation einen grösseren Interessenkreis erreichen. Der Umfang ist so knapp gehalten, dass man sich durch die Gesamtschau «durchlesen» kann, um die Zusammenhänge zu verstehen. Einzelne Kapitel sind aberdennoch ausführlich genug, um dem Leser die Berechnung seines persönlichen Falls ohne Zuhilfenahme anderer Werke zu ermöglichen.